1 · Anbieter, Geltung und B2B-Beschränkung
Anbieter ist Patrick Kaufmann, Einzelunternehmer, handelnd unter Kaufmann Installationen, Aistgasse 19, 1210 Wien, Österreich („ChainMandate“). Kontaktdaten und gewerberechtliche Angaben stehen im Impressum.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für entgeltliche ChainMandate-Builder-Abonnements mit Unternehmern im Rahmen ihres Unternehmens. Verbraucher können kein Abonnement abschließen. Die bestellende natürliche Person bestätigt, für das angegebene Unternehmen vertretungs- und zahlungsbefugt zu sein. Ein autonomer Agent, Bot oder Wallet-Account ist technischer Nutzer des Kunden, nicht selbst Vertragspartei.
2 · Vertragsschluss
- Ein Checkout-Link ist eine Einladung zur Abgabe eines B2B-Vertragsangebots und darf nur über einen ausdrücklich als aktiv gekennzeichneten ChainMandate-Endpunkt erzeugt werden.
- Vor Abgabe der Bestellung zeigt der Stripe-Checkout Verkäufer, Plan, Abrechnungsperiode, Preis, Steuerbehandlung, Zahlungsart und diese AGB. Eingaben können vor der zahlungspflichtigen Bestätigung berichtigt werden.
- Der Kunde gibt durch die eindeutige zahlungspflichtige Bestätigung und Annahme dieser AGB sein Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit erfolgreicher Zahlungs- und Abonnementbestätigung zustande.
- Vertragssprache ist Deutsch; eine englische Checkout-Darstellung dient der Verständlichkeit. Plan, Preis, Währung, Periode und die zum Bestellzeitpunkt geltende AGB-Version werden manipulationsgeschützt an die Checkout-Session und das Abonnement gebunden. Stripe bestätigt den Eingang elektronisch auf der gehosteten Abschlussseite; Stripe-E-Mails hängen von den Einstellungen des Stripe-Kontos ab. ChainMandate verspricht keine zusätzliche eigene Bestell-E-Mail.
Der Besuch der Website, eine Buyer-Qualifikation oder die Nutzung einer öffentlichen Demo begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Aktivierung.
3 · Leistungsgegenstand und klare Grenzen
ChainMandate stellt im gebuchten Umfang einen tenant-isolierten, API-basierten Dienst zur deterministischen Prüfung strukturierter Intents gegen eine kundendefinierte Policy bereit. Ergebnisse lauten ALLOW, DENY oder REVIEW und können mit einem manipulationsnachweisbaren Receipt und Audit-Verlauf verbunden sein. Konkrete Nutzungslimits und aktivierte Funktionen ergeben sich aus Checkout, Bestellbestätigung und der für den Dienst veröffentlichten API-Dokumentation.
Der SigFence-Core hält keine privaten Schlüssel, verwahrt keine Vermögenswerte, signiert, sendet, settelt oder vollzieht keine Transaktionen und erbringt keine Broker-, Börsen-, Portfolioverwaltungs-, Anlageberatungs-, Steuer- oder Rechtsdienstleistung. Token, Validatorvergütung, Mainnet-Zahlung, x402-Zahlung und Trading-Ausführung sind nur umfasst, wenn sie in einer späteren schriftlichen Bestellung ausdrücklich als aktiv und rechtlich freigegeben bezeichnet werden.
Bedeutung von ALLOWALLOW bestätigt ausschließlich, dass der übermittelte strukturierte Intent die ausgewertete Policy und den verifizierten Zustand zum angegebenen Zeitpunkt erfüllt hat. ALLOW ist weder Profitabilitäts-, Rechtmäßigkeits- oder Sicherheitszusage noch Signatur- oder Ausführungsfreigabe. Das schließt eine Haftung von ChainMandate für die vertragsgemäße Funktion des gebuchten Prüfdienstes nicht aus.
4 · Bereitstellung und Zugangsdaten
Nach bestätigter Zahlung wird ein Tenant zur kontrollierten Aktivierung vorbereitet. API- und Admin-Schlüssel sind getrennte Geheimnisse. Sie werden beim vorgesehenen Claim einmalig ausgegeben und danach serverseitig nur als Hash gespeichert. Der Kunde muss die Schlüssel sofort in einem geeigneten Secret Store sichern, Rollen trennen, Zugriffe beschränken und einen vermuteten Verlust unverzüglich melden.
Der Kunde darf Zugangsdaten nicht veröffentlichen, weiterverkaufen oder mehreren rechtlich unabhängigen Organisationen überlassen. Handlungen mit gültigen Kundenzugangsdaten werden dem Kunden zugerechnet, soweit ChainMandate den Missbrauch nicht zu vertreten hat. ChainMandate kann kompromittierte Schlüssel sperren und eine Rotation verlangen.
5 · Preis, Steuer und Zahlung
Der vorgesehene Builder-Grundpreis beträgt 249 EUR pro Monat zuzüglich gesetzlich anwendbarer Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Checkout eindeutig ausgewiesene wiederkehrende Gesamtbetrag. Stripe Tax oder eine bestimmte steuerliche Behandlung wird nicht als aktiv behauptet. Der Checkout darf erst freigeschaltet werden, wenn Verkäufer-, UID-, Rechnungs- und Umsatzsteuerstatus bestätigt und im Checkout korrekt abgebildet sind.
Stripe zieht das Entgelt zu Beginn jeder Abrechnungsperiode mit der gewählten Zahlungsart ein. Bei fehlgeschlagener oder zurückgebuchter Zahlung darf ChainMandate nach angemessener Verständigung den entgeltlichen Zugang bis zur Klärung sperren. Gesetzliche Verzugs- und Betreibungskosten bleiben unberührt.
6 · Laufzeit und Kündigung
Das Builder-Abonnement läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit per E-Mail an office@installateur1210.at kündigen. ChainMandate bestätigt Eingang und Wirksamkeitsdatum elektronisch und stoppt die nächste Verlängerung. Bis ein überprüfter Self-Service-Kundenportal-Flow tatsächlich aktiviert ist, wird ein solcher nicht zugesagt.
Das Recht beider Parteien zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, insbesondere bei schwerer Sicherheitsverletzung, rechtswidriger Nutzung oder wesentlichem Vertragsverstoß, der trotz angemessener Nachfrist nicht behoben wird. Bereits begonnene Perioden werden nicht anteilig erstattet, soweit zwingendes Recht oder ein von ChainMandate zu vertretender Ausfall nichts anderes verlangt.
7 · Pflichten und unzulässige Nutzung
Der Kunde ist für seine Policies, die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Eingaben, die Zuordnung von Wallets und Agenten, die regulatorische Zulässigkeit seines Geschäftsmodells sowie jede nachgelagerte Signatur und Ausführung verantwortlich. Er muss Ergebnisse innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und gegen den aktuellen Control-Epoch prüfen und DENY, REVIEW, Ablauf, Signaturfehler oder Nichtverfügbarkeit fail-closed behandeln.
Untersagt sind insbesondere das Umgehen von Limits oder Zugriffskontrollen, rechtswidrige Finanz- oder Sanktionsumgehung, Schadsoftware, Belastungstests ohne Freigabe, Rekonstruktion von Geheimnissen, Täuschung über ALLOW als Anlageempfehlung sowie das Einspeisen personenbezogener Produktionsdaten ohne dokumentierte Rechtsgrundlage und erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag.
8 · Datenschutz und Kundendaten
Die Verarbeitung eigener Abrechnungs-, Kontakt-, Sicherheits- und Nutzungsdaten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit ChainMandate personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivnutzung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Bis dahin darf der Kunde nur nicht personenbezogene Test- und Betriebsdaten übermitteln.
Der Kunde behält seine Rechte an Kundendaten und Policies. Er räumt ChainMandate die für Bereitstellung, Absicherung, Support und vereinbarte Nachweisführung erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein. Private Schlüssel und Seed-Phrases dürfen niemals übermittelt werden.
9 · Rechte an Software und Dokumentation
Alle Rechte an Dienst, Software, Marken, Dokumentation und nicht kundenspezifischen Verbesserungen verbleiben bei ChainMandate beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern. Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die aktivierten Funktionen intern für den vereinbarten Unternehmenszweck zu nutzen. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
10 · Verfügbarkeit, Änderungen und Support
Sofern die Bestellung kein gesondertes Service Level enthält, ist kein bestimmter Verfügbarkeitswert zugesagt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, notwendige Updates und Störungen von Internet-, Hosting-, Blockchain-, Oracle-, Wallet- oder Zahlungsinfrastruktur können den Dienst beeinflussen. ChainMandate bemüht sich um angemessene Vorabinformation bei planbaren wesentlichen Unterbrechungen.
Sicherheitsrelevante Änderungen können sofort erfolgen. Andere wesentliche nachteilige Änderungen des laufenden Plans werden rechtzeitig angekündigt; der Kunde kann zum Änderungszeitpunkt kündigen. Eine Änderung dieser AGB wirkt nicht rückwirkend und wird nicht allein durch Schweigen angenommen, soweit dies gesetzlich oder vertraglich nicht wirksam vereinbart ist.
11 · Gewährleistung und Haftung
ChainMandate gewährleistet, dass der gebuchte Dienst im Wesentlichen der vereinbarten Dokumentation entspricht. Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den erforderlichen technischen Angaben und ermöglicht zunächst Verbesserung. Fail-closed DENY/REVIEW, Ablauf eines Receipts oder eine sicherheitsbedingte Sperre sind kein Mangel, wenn sie der vereinbarten Policy und Dokumentation entsprechen.
ChainMandate haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und soweit zwingendes Recht eine Begrenzung verbietet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ChainMandate nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden; die Haftung ist in diesem Fall insgesamt auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Entgelte begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie im Einzelfall gröblich benachteiligend oder sonst unwirksam wäre.
ChainMandate haftet nicht für eine vom Dienst weder signierte noch ausgeführte Transaktion allein deshalb, weil der Kunde oder ein Drittsystem ein ALLOW ohne die vereinbarten nachgelagerten Kontrollen verwendet hat. Eine Mitverantwortung von ChainMandate für einen eigenen Fehler des vertraglichen Prüfdienstes bleibt davon unberührt.
12 · Export, Beendigung und Nachweise
Nach Vertragsende werden Schlüssel gesperrt. Gesetzlich erforderliche Abrechnungsunterlagen und zur Rechtsverteidigung notwendige Nachweise dürfen für die gesetzliche Dauer aufbewahrt werden. Für personenbezogene Produktionsdaten werden Export, Audit-Retention und Löschung vor Produktivstart im Auftrag beziehungsweise Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt; ein noch nicht implementierter Self-Service-Export wird nicht zugesagt.
13 · Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; dies bewirkt keine geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln.
English scope summary
These are narrow business-only monthly subscription terms. A human authorized representative must accept them; agents operate only for that business. SigFence evaluates structured intents but never holds keys, signs or executes. ALLOW is a policy-match result, not advice or execution authority. The German text above is the authoritative version.
Version 2026-08-22 · applies only to orders accepted on or after activation